Geld zurück bei Verspätung des Fluges
EU-Verordnung legt Höhe der Rückzahlung fest Ab-in-den-Urlaub.de informiert über Reiserechte. Ratsam ist immer, vor dem Flug eine Reiseversicherung abzuschließen, weitere Informationen über etwaige Rückzahlungen bei Nichteinhaltung der Verträge liefern die Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaften. Fest steht: Wer länger als fünf Stunden wegen eines verspäteten Fluges warten muss, bekommt laut der EU-Verordnung 261/2004 den Preis für [...]